Unsere Gebühren

Für die Tätigkeiten der Abraxas Steuerberatungsgesellschaft ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom 29. Juni 2020 maßgebend bindend. Weiter sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich. Die StBGebV sieht unter anderem folgende Gebührenabrechnung vor:

Wertgebühr

Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat. Die Wertgebühr der Leistung „ Finanzbuchhaltung“ bemisst sich zum Beispiel am Jahresumsatz. Die Leistung „Einkommenssteuererklärung“ errechnet sich aus der Summe der positiven Einkünfte.

Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

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Hierzu einige Tipps, mit denen Sie die Kosten senken können:

  • Bereiten Sie Ihre Unterlagen so übersichtlich wie möglich vor. Sie ersparen den Mitarbeitern der Abraxas Steuerberatungsgesellschaft damit zeitintensives Sortieren und Nachfragen.
  • Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig und möglichst vollständig zur Bearbeitung ein. Was mehrmals angefangen und immer wieder nachbearbeitet werden muss, dauert länger.
  • Lassen Sie Post vom Finanzamt nicht lange unbeachtet liegen. Dies führt oft zu unnötiger Mehrarbeit oder gar zu unvermeidbaren Nachteilen für Sie.
  • Bündeln Sie Ihre Fragen, bringen Sie zu Beratungsgesprächen einen „Spickzettel“ mit, so können wir Sie effizienter betreuen.