Für unsere Tätigkeiten ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) vom 27. April 2001 maßgebend bindend. Weiter sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich.
Die StBGebV sieht u.a. folgende Gebührenabrechnung vor:
Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat. z.B. die Wertgebühr der Leistung „ Finanzbuchhaltung“ bemißt sich am Jahresumsatz oder die Leistung „Einkommenssteuererklärung“ an der Summe der positiven Einkünfte.
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. Hierzu einige Tips mit denen Sie die Kosten senken können:
- Bereiten Sie Ihre Unterlagen so übersichtlich wie möglich vor, Sie ersparen uns damit zeitintensives sortieren und nachfragen.
- Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig und möglichst vollständig zur Bearbeitung ein, was mehrmals angefangen und immer wieder nachbearbeitet werden muss, dauert länger.
- Lassen Sie Post vom Finanzamt nicht lange unbeachtet liegen, dies führt oft zu unnötiger Mehrarbeit oder gar zu dann unvermeidbaren Nachteilen für Sie.
- Bündeln Sie Ihre Fragen, bringen Sie zu Beratungsgesprächen einen „Spickzettel“ mit, so können wir Sie effiezenter Betreuen.“